Archäologische Beobachtungszonen.

Archäologische Beobachtungszonen.

Was haben ein Architekt und ein Archäologe gemeinsam (abgesehen vom ersten Buchstaben ihrer Berufsbezeichnung)?

Es könnte sein, dass beide gemeinsam an einem Bau- oder Renovierungsprojekt in Luxemburg beteiligt sind. Denn sobald ein Immobilienprojekt im Großherzogtum in einer "archäologischen Beobachtungszone" (ZOA - Zone d'observation archéologique) liegt, muss das Institut national de recherches archéologiques (INRA) vom Architekten kontaktiert werden und die daraus resultierenden Anweisungen des Ministeriums müssen befolgt werden. Und woher weiß man, ob man es mit einer ZOA zu tun hat oder nicht? Indem man das Geoportal [https://www.geoportail.lu/] konsultiert, die offizielle nationale Plattform für geografische Daten und Dienste, die eine große Menge an Informationen bietet, die für die Arbeit von Architekten und Stadtplanern relevant sind.

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